Schriftliche Leistungen:
- Schriftliche Überprüfungen entsprechend der LB-VO §8 und §4
- Ordentliche Führung der Unterrichtsmaterialien (Heft oder Mappe)
Mündliche Leistungen:
- Mündliche Prüfungen bei Bedarf entsprechend der LB-VO §5 (festgesetzt durch den Lehrer*in oder auf Wunsch des Schülers / der Schülerin)
- Mündliche Wiederholungen
- Mitarbeit in unterschiedlichen Bereichen (Teilnahme an Diskussionen, Präsentationen, Gruppenarbeiten, …)
Weitere Leistungen:
- Vorhandensein sämtlicher Unterrichtsmaterialien
- Aufmerksamkeit
- Engagement bei Partner- und Gruppenarbeiten
- Termingerechtes und vollständiges Erbringen von Arbeitsaufgaben (Referate, Recherchen, Präsentationen, …)