Mary Ward Krems - Oberstufen-Realgymnasium

Anmeldung & Schulgeld

 

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Anmeldeformular_Schuljahr2024.pdf

Aufnahmevertrag

Aufnahmeverfahren

Aufnahmevoraussetzungen_ORG

Einzugsermächtigung 

Ab dem Schuljahr 2022/23 beträgt das Schulgeld: EUR 171,40 (10x im Jahr) - gesamt EUR 1.714,-. 

Es sind keine Einschreibgebühren zu bezahlen.

Wegweiser

Schulanmeldung 2024/2025

am privaten Oberstufenrealgymnasium
3500 Krems, Hoher Markt 1

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte!
Falls Sie sich entschließen, Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn für das Schuljahr 2024/25 für die 5. Klasse an unserer Schule anzumelden, möchten wir Sie bitten, sich an diesen Wegweiser für den Anmeldevorgang zu halten. Die folgenden Termine und Vorgangsweisen gelten für die Anmeldung für 5. Klassen an allgemeinbildenden höheren Schulen in NÖ. Bitte halten Sie unbedingt die Termine und Vorgangsweisen ein. Terminversäumnisse können sich nachteilig auswirken.

Es kann nur für eine Schule ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden (Mehrfachanmeldungen bringen keinen Vorteil).Die definitive Aufnahme erfolgt nach Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (Jahreszeugnis und/oder Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen).

Anmeldefrist an unserer Schule: Fr., 2. bis Fr., 23. Februar 2024
Öffnungszeiten des Sekretariats:Mo. bis Fr. von 7.15 h bis 13.00 Uhr
In den Semesterferien von Mo., 5. bis Do., 8. Februar von 8.00 bis 12.00 Uhr
nach telefonischer Terminvereinbarung(Telefonnummer: 02732/822 49 40).


Mitzubringen sind die Schulnachricht im Original (das Original wird auf der Rückseite mit Datum, Unterschrift und Schulstempel versehen), Geburtsurkunde (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie) und Taufschein oder Taufbestätigung (Kopie). Bitte um Angabe einer Email-Adresse (falls vorhanden).

Weitere Entscheidungen, die für die Anmeldung zu treffen sind:
•Gewünschte Schulform: „Fit4Life: Mensch –Wirtschaft –Design“ oder „Life Sciences: Mensch –Wissenschaft –Natur“
•Alternative Pflichtgegenstände: Latein oder Spanisch

Bis 25. März 2024 wird eine Benachrichtigung über den Schulplatz an Sie versandt. Die Zusage wird verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen am Ende des Unterrichtsjahres erfüllt sind und der Aufnahmevertrag abgeschlossen wird. Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Kurzinformation dienen konnten. Sollten sich Fragen ergeben, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren! Schnuppertage für SchülerInnen könnenjederzeit vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sandra Köhl e. h./Schulleiterin 

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